Die Stadt Leipzig modernisiert ihre Hundesteuersatzung. Künftig gilt ein einheitlicher Steuersatz pro Hund sowie eine digitale Registrierung. Damit werden Anmeldung und Kontrolle für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher. Die Verwaltung will so den tatsächlichen Lebensumständen der Halter besser gerecht werden und zugleich Bürokratie abbauen.
Inhaltsverzeichnis:
- Neuer Steuersatz in Leipzig
- Digitale Hundemarke mit QR-Code
- Steuerbefreiung für Assistenz- und Rettungshunde
- Ziel: Vereinfachung und Transparenz
Neuer Steuersatz in Leipzig
Der Steuersatz für Hunde steigt ab sofort von 96 auf 150 Euro pro Jahr. Der bisherige Aufschlag von 192 Euro für jeden weiteren Hund entfällt vollständig. Damit liegt Leipzigs neuer Satz weiterhin unter dem Durchschnitt vergleichbarer Großstädte. Nach Angaben der Stadt waren zum 31. Juli 2025 insgesamt 24.347 Halter mit 25.706 Hunden registriert.
- Einheitlicher Steuersatz von 150 Euro jährlich pro Hund
- Abschaffung des erhöhten Satzes für weitere Hunde
- Einführung einer digitalen Steuerbescheinigung
- Übergangsfrist für alte Marken bis Ende 2026
Die bisher genutzten Metallmarken behalten ihre Gültigkeit nur noch bis spätestens 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Halter bei der Anmeldung eine neue Bescheinigung in Papier- oder Digitalform.
Digitale Hundemarke mit QR-Code
Mit der Einführung einer digitalen Hunderegistriermarke setzt Leipzig auf moderne Technik. Der neue QR-Code ermöglicht eine eindeutige Zuordnung jedes Hundes zum Steuerbescheid. Dabei werden alle relevanten Daten, die eine Identifizierung des Tieres ermöglichen, sicher hinterlegt.
- Kein kostenpflichtiger Ersatz beschädigter Marken nötig
- QR-Code kann auf mehreren Geräten gespeichert werden
- Nachweis kann jederzeit gezeigt oder weitergegeben werden
Dadurch wird der Verwaltungsaufwand reduziert und die Kontrolle im Außendienst vereinfacht.
Steuerbefreiung für Assistenz- und Rettungshunde
Neu ist die Steuerbefreiung für Assistenzhunde sowie Rettungshunde bereits ab Beginn ihrer Ausbildung. Diese Regelung berücksichtigt, dass die Tiere während der Ausbildung schon beim Halter leben und im aktiven Dienst stehen.
Die Stadt reagiert damit auf einen Antrag des Stadtrats. Besonders Menschen mit Behinderungen profitieren davon, da sie häufig mit organisatorischen Hürden konfrontiert sind. Für den Nachweis der Befreiung wurden klare und unbürokratische Vorgaben geschaffen.
Auch weiterhin gilt eine sechsmonatige Steuerbefreiung für Hunde, die aus dem Leipziger Tierheim übernommen werden. Gewerblich gehaltene Hunde wie Therapie-, Dienst-, Zucht- oder Wachhunde sind zwar meldepflichtig, bleiben aber steuerfrei.
Ziel: Vereinfachung und Transparenz
Mit der neuen Satzung wird die Hundesteuerverwaltung in Leipzig modern, digital und bürgerfreundlich gestaltet. Der Beschluss der Verwaltungsspitze bringt mehr Klarheit für Halter und ermöglicht einen effizienteren Vollzug. Die bisherige Hundesteuersatzung war seit dem 1. Januar 2006 in Kraft und entsprach nicht mehr den heutigen rechtlichen und technischen Standards.
Die Anpassung stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung kommunaler Abläufe dar. Leipzig setzt damit ein Zeichen für eine zeitgemäße, digitale Verwaltung im Alltag ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Quelle: LEIPZIGER ZEITUNG