Union und SPD haben sich auf zentrale Eckpunkte für ein neues Gebäudeenergiegesetz geeinigt. Die bisherige Regelung wird ersetzt. Verbraucher, Mieter und Kommunen müssen sich auf Änderungen einstellen. Erste Details liegen vor. Kritik folgte umgehend.
Inhaltsverzeichnis
- Jens Spahn und Matthias Miersch stellen Reform vor
- 65-Prozent-Regel und neue Gasheizungen
- Institut der deutschen Wirtschaft und Verivox warnen vor Kosten
- Kommunale Wärmeplanung und Reaktionen von BDH und Grünen
Jens Spahn und Matthias Miersch stellen Reform vor
Union und SPD beenden das bisherige Heizungsgesetz in seiner jetzigen Form. Jens Spahn erklärte am späten Dienstagabend, man schaffe das „Habeck’sche Heizungsgesetz“ ab. Matthias Miersch sprach von einer teilweisen Lösung einer schwierigen Aufgabe.
Hintergrund ist ein Gesetz, das bereits 2020 von der Großen Koalition eingeführt wurde. 2021 plante die Ampel-Regierung eine Novelle. Diese führte zu massiven politischen Spannungen. Nach Regierungsübernahme im vergangenen Jahr kündigten Union und SPD eine Überarbeitung an.
Das neue Regelwerk trägt den Namen „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Fragen rund um energetische Standards und Bauvorgaben stehen auch im Kontext von nachhaltigem Wohnbau in Leipzig.
65-Prozent-Regel und neue Gasheizungen
Kernpunkt der alten Fassung war die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Diese Vorgabe entfällt.
Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bleibt künftig möglich.
Stattdessen führen die Koalitionäre eine sogenannte Bio-Treppe ein:
- Ab 2029 müssen neue Gas- und Ölheizungen zu 10 Prozent mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden.
- Genannt werden Biomethan und synthetische Treibstoffe.
- Der Anteil soll bis 2040 weiter steigen.
Deutschland bleibt an EU-Klimavorgaben gebunden. Weitere Informationen zu den europäischen Zielvorgaben bietet die Europäische Kommission unter https://commission.europa.eu/index_de.
Haushalte sollen bis mindestens 2029 weiterhin beim Umstieg auf klimaneutrale Heizsysteme gefördert werden. Konkrete Fördersätze sind noch offen. Debatten über erneuerbare Energien werden auch in Sachsen geführt, mehr hier.
Institut der deutschen Wirtschaft und Verivox warnen vor Kosten
Das Institut der deutschen Wirtschaft warnt vor Engpässen. Biogas und Wasserstoff seien nicht ausreichend verfügbar.
Laut Mitteilung könnte teurer Wasserstoff die Gasrechnung eines Zwei-Personen-Haushalts bis 2035 um rund 350 Euro erhöhen.
Auch Verivox nennt Zahlen. Biogas mit mindestens 10 Prozent Biomethananteil ist derzeit im Schnitt rund 25 Prozent teurer als herkömmliches Gas.
Hinzu kommen mögliche steigende Netzentgelte. Wenn mehr Haushalte auf Wärmepumpen umsteigen, sinkt die Auslastung der Gasnetze. Dadurch könnten die Fixkosten auf weniger Nutzer verteilt werden. Steigende Energiepreise beschäftigen auch viele Haushalte, siehe Bericht.
Kommunale Wärmeplanung und Reaktionen von BDH und Grünen
Großstädte mit bis zu 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis 30. Juni vorlegen. Kleinere Städte haben Zeit bis Mitte 2028.
Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern sollen um 80 Prozent entlastet werden. Das betrifft insbesondere Verwaltungsaufwand und Planungspflichten.
Der Branchenverband BDH begrüßte die Eckpunkte. Die monatelange Unsicherheit sei beendet. Der Bauindustrieverband HDB lobte den Kompromiss, sieht jedoch offene Kostenfragen.
Kritik kam von Grünen und Linken. Kassem Taher Saleh erklärte, ohne die 65-Prozent-Regel würden Klimaziele deutlich verfehlt. Ines Schwerdtner warnte vor einer fossilen Kostenfalle für Millionen Menschen.
Bis Ostern soll das Kabinett den Entwurf beschließen. Danach folgt die Beratung im Bundestag. Läuft alles planmäßig, tritt das neue Gesetz vor dem 1. Juli in Kraft.
FAQ
Was ändert sich durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz?
Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen bleibt möglich, jedoch mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029.
Ab wann gilt die Bio-Treppe für neue Heizungen?
Ab 2029 müssen neue Gas- und Ölheizungen zu mindestens 10 Prozent mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden. Der Anteil soll bis 2040 weiter steigen.
Welche Kosten könnten auf Verbraucher zukommen?
Laut Institut der deutschen Wirtschaft könnte teurer Wasserstoff die Gasrechnung eines Zwei-Personen-Haushalts bis 2035 um rund 350 Euro erhöhen. Biogas ist bereits rund 25 Prozent teurer als herkömmliches Gas.
Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Der Gesetzentwurf soll bis Ostern im Kabinett beschlossen werden. Bei planmäßigem Verlauf könnte das Gesetz vor dem 1. Juli in Kraft treten.
Quelle: LEIPZIGER ZEITUNG